Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
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Geltung1.1 Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen FIRST CLASS LIMOUSINENSERVICE und dem Mieter sofern nicht im Einzelfall zusätzliche schriftliche Vereinbarungen erfolgt sind. 1.2 Ein Auftrag kommt erst nach vollständiger Einigung und im gegenseitigen Einvernehmen zustande. 1.3 Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen. Eine Auftragsbestätigung per E-Mail ist verbindlich. 1.4 Stehen Bedingungen des Mieters oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch zu unseren AGBs, so haben unsere AGBs uneingeschränkt Gültigkeit.
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Auftrag2.1 Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung kommt nur zustande, sofern er von uns schriftlich bestätigt wurde. 2.2 Bei fernmündlichen, schriftlichen oder per Fax übermittelten Anfragen wird von uns ein schriftliches, freibleibend unverbindliches Angebot incl. Preisen unterbreitet. Der Vertrag gilt nach vollständiger Einigung beider Parteien mit dem Eingang der schriftlichen Bestätigung des Kunden als verbindlich und abgeschlossen. Auftragsbestätigungen per E-Mail oder SMS gelten dabei als verbindlich. 2.3 Die Berechnung des Fahrpreises erfolgt auf der Grundlage der Angaben des Kunden unter Zugrundelegung der auf der Homepage angegebenen Preise. Die Streckenkilometer werden mit Hilfe von Google-Maps ermittelt 2.4 Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.
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Preise und Zahlungskondition3.1 Für die Leistungen gelten die Preise der jeweils gültigen und freibleibenden Preisliste. 3.2 Etwaige Zusatzkosten (wie z.B. Parkgebühren, Telefonkosten, Hotelübernachtungen, Eintrittsgelder, Mautgebühren, Fährkosten oder ähnliches) werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.3 Nicht angegebenes Übergepäck wird nicht befördert. 3.4 Notwendige Rückhaltevorrichtungen (Kindersitz) für Kinder sind bei der Buchung unter „Bemerkungen“ durch Angabe des Alters und der Anzahl der zu befördernden Kinder anzufordern. 3.5 Der Fahrer ist berechtigt, sofern es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen, die Beförderung von Personen abzulehnen. 3.6 Nachträgliche Änderungen der Fahrmodalitäten durch den Kunden sind bei geänderter Vergütung der Fahrt grundsätzlich möglich. 3.7 Sollte es sich im per Angebot übermittelten Preis nicht um einen Pauschalpreis handeln, so setzt sich der Preis aus der Stundenmiete inklusive der gefahrenen Kilometer zusammen. Bei Überschreitung der Kilometerpauschale wird ein im Vertrag vereinbartes zusätzliches Entgelt pro gefahrenem Kilometer berechnet. Abrechnungsgrundlage hierfür ist der angezeigte Tageskilometer im Tachometer den der Kunde vor Fahrtantritt, während oder auch nach der Beendigung der Fahrt jederzeit überprüfen kann. (Eine angefangene halbe Stunde wird gemäss der gültigen Preisstruktur auf eine halbe Stunde aufgerundet.) 3.8 Bei Transferleistungen werden für Wartezeiten unter 15 Minuten keine Zuschläge erhoben. Bei weiterer Wartezeit, die durch unverschuldete Verspätung des Fahrgastes anfällt, wird pauschal ein Betrag von 10,00 Euro pro 15 Minuten in Rechnung gestellt. 3.9 Bei Fernfahrten und Stundenbuchungen ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Zahlungen können per Kreditkarte beim Chauffeur, in bar (gegen Quittung) oder per Überweisung bei Buchung auf Rechnung erfolgen. 3.10 Die Erstattung des Gesamt- oder des Restbetrages ist bei Auftragsende und Erhalt der Rechnung fällig. Werden Zusatzleistungen in Rechnung gestellt, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu tilgen. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorschriften berechnet. 3.1 Alle Preise gelten inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer
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Stornierung des Vertrages durch Auftraggeber4.1 Der Vertrag kann grundsätzlich und jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten storniert werden. 4.2 Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Zahlungen fällig: Bis zu 10 Stunden vor dem gebuchten Fahrtantritt kostenfrei. Bei späterer Stornierung werden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. 4.2 Im Falle von Stundenbuchungen ist eine Stornierung kostenfrei sofern zwischen Stornierung oder Umbuchung und dem gebuchten Fahrtantritt mehr als 24 Stunden liegen. Anderenfalls werden 50% des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt, wenn zwischen Stornierung oder Umbuchung und dem gebuchten Fahrtantritt weniger als 24 Stunden liegen.
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Umbuchung oder Stornierung5.1 Wenn die Durchführung einer gebuchten Fahrt unmöglich wird ( z.B. durch Witterungseinflüsse, technischen Defekt oder andere unvorhergesehene Ereignisse) oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht, insbesondere die eventuell vereinbarte Anzahlung, nicht leistet, ist das anbietende Unternehmen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 5.2 Umbuchungen müssen schriftlich (E-Mail) angezeigt werden. Auch hierfür wird eine Auftragsbestätigung erteilt. Bei kurzfristigen Umbuchungen kann der angebotene Service nicht garantiert werden. 5.3 Für nicht angetretene Fahrten ohne Absage wird der volle Preis berechnet. Als nicht angetreten gilt eine vereinbarte Fahrt, sofern der Fahrgast nicht innerhalb von 30 Minuten nach der angegebenen Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. 5.4 Bei Stornierung durch uns werden maximal die bereits bezahlten Kosten rückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
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Inhalt des Vertrages6.1 Die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste variiert und ist abhängig von Statur und Bequemlichkeitsempfinden des Fahrgastes. Der Fahrer ist berechtigt Personen nicht zu befördern, sofern es die Platz-und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen. Der Chauffeur hat die Verantwortung zur sicheren Durchführung der gebuchten Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht. Seinen Anweisungen hinsichtlich der Durchführung der Fahrt ist grundsätzlich Folge zu leisten. 6.2 Während der Fahrt gilt die StVO insbesondere die Anschnallpflicht. 6.3 Die Ausstattung der Fahrzeuge (Lederbezüge, Verkleidungen usw.) ist pfleglich zu behandeln. Das Rauchen in unseren Fahrzeugen ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Speisen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf vom Fahrer auch auf Wunsch des Fahrgastes nicht überschritten werden. 6.4 Für vorsätzlich oder fahrlässig durch den Kunden verursachte Schäden am Fahrzeug hat der Kunde zu haften. Die entstehenden Kosten und Kosten für Nutzungsausfall müssen vollständig vom Verursacher übernommen werden.
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Rechte und Pflichten des Vermieters7.1 Der Vermieter stellt dem Mieter ein gemäss StVO verkehrssicheres, regelmässig technisch gewartetes und sauberes Fahrzeug mit Fahrer. Das Fahrzeug ist im Mietwagen-Gewerbe mit Beistellung eines Lenkers konzessioniert. 7.2 Bei Zuwiderhandlungen oder Verstössen gegen die AGBs ist der Auftragnehmer zum sofortigen ersatzlosen Abbruch der Fahrt berechtigt. In diesem Fall wird der volle vereinbarte Mietpreis inklusive aller Neben-und Sonderleistungen verrechnet.
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Haftung und Gewährleistung8.1 Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden am gemieteten Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer sowie für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs unbegrenzt und im Übrigen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 8.2 Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. 8.3 FIRST CLASS LIMOUSINENSERVICE übernimmt keine Haftung für eventuell eintretende Beschädigung von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte und für sonstige zu transportierende Waren und Güter. 8.4 Terminzusagen, auch wenn diese in schriftlicher Form erfolgen, sind stets nur voraussichtliche Zeitangaben. Bei Zeitverzögerung durch erkennbare äussere Umstände wird keine Haftung übernommen. Schadenersatzansprüche des Mieters sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch FIRST CLASS LIMOUSINENSERVICE selbst handelt, sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. 8.5 In Fällen von unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Verzögerung des Fahrtantritts durch äussere Umstände, Verkehrsprobleme oder technische Defekte am Fahrzeug, ist jeder Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. 8.6 Mängel am Fahrzeug oder der Dienstleistung müssen vom Mieter unverzüglich nach Feststellung derselben an uns gemeldet werden. Sofern keine Meldung erfolgt, gilt die Dienstleistung als erbracht und der Anspruch an den Mieter auf Entgelt bleibt unberührt. Das Recht des Mieters, Ansprüche aufgrund von Mängeln gesetzlich geltend zu machen, unterliegt der Verjährungsfrist.
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ÄnderungsvorbehaltFIRST CLASS LIMOUSINENSERVICE behält sich das Recht vor, für alle angebotenen Dienstleistungen Subunternehmen einzusetzen oder einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder besseren Kategorie handeln.
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GerichtsstandGerichtsstand für beide Seiten ist der Sitz des Unternehmens. Stand: Teltow, Oktober 2015 |
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